Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 12.06.2024
13.
Beschlussfassung

13.1

Der Auswahlausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind.

13.2

1Der Auswahlausschuss beschließt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. 2In Verfahrensfragen genügt die einfache Mehrheit. 3Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende oder die Vorsitzende.

13.3

1Der Auswahlausschuss tagt in Präsenz der Mitglieder. 2In besonderen Fällen kann die Sitzung des Auswahlausschusses durch eine digitale Sichtung und Sitzung abgehalten werden.