Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 12.06.2024
10.
Berufung, Aufgaben

10.1

Bei der Staatskanzlei wird ein Auswahlausschuss für den Bayerischen Filmpreis gebildet, dessen Mitglieder für eine jeweils dreijährige Amtszeit berufen werden.

10.2

Der Auswahlausschuss beurteilt die künstlerische Qualität von Filmen und Einzelleistungen und gibt Empfehlungen für die Auszeichnungen ab.