Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

9.   Kosten

1Die LfA behält bei ausschließlich durch den Freistaat Bayern geförderten Projekten aus dem Zuwendungsbetrag die Prüfungsgebühr in Höhe von 3 % der Zuwendungssumme ein. 2Sind mehrere Fördereinrichtungen beteiligt, kann die LfA mit diesen eine abweichende Handhabung vereinbaren.