Inhalt
9.
Kosten
1Die LfA behält bei ausschließlich durch den Freistaat Bayern geförderten Projekten aus dem Zuwendungsbetrag die Prüfungsgebühr in Höhe von 3 % der Zuwendungssumme ein. 2Sind mehrere Fördereinrichtungen beteiligt, kann die LfA mit diesen eine abweichende Handhabung vereinbaren.