Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

7. Verwendungsnachweis

1Ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel ist gegenüber der LfA zu führen. 2Die Vorlage eines einfachen Verwendungsnachweises i. S. v. Nr. 6.1.5 ANBest-P wird allgemein zugelassen. 3Bei Mehrfachförderungen kann die LfA mit anderen Fördereinrichtungen eine gemeinsame Prüfung vereinbaren.