Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2.   Gegenstand der Förderung

2.1   Entwicklung und Produktion von XR-Projekten

1Gefördert werden inhaltlich hochwertige, kreative und im Hinblick auf die User Experience innovative Virtual Reality-, Augmented Reality- oder Mixed Reality-Projekte sowie immersive Soundprojekte – nachfolgend: XR-Projekte. 2Sie können auch interaktiv sein.
3Die geförderten Projekte sollen insbesondere folgenden Zwecken dienen:
Unterhaltung, Kunst und Kultur;
Sensibilisierung zur ökologischen Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz;
Sozialen Zwecken zur Förderung von Teilhabe oder gesundheitlichen Zwecken;
Bildung i. S. d. Erwerbs theoretischen Wissens in Institutionen;
Training i. S. d. Entwicklung spezifischer Fähig- oder Fertigkeiten durch eine neue innovative User Experience.
4Folgende Entwicklungsphasen werden gefördert:
1.
die Entwicklung vom Konzept bis zur Fertigstellung des ersten Prototyps,
2.
die Produktion.
5Nach diesem Programm nicht gefördert werden Projekte, die nach den Bayerischen Richtlinien für die Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten (Förderrichtlinien) oder nach den Bayerischen Richtlinien für die Förderung digitaler Spiele förderfähig sind.

2.2   Verbreitung von XR-Projekten

Zur Stärkung des Medienstandortes Bayern kann die Präsentation von im Freistaat Bayern produzierten XR-Projekten auf hierfür besonders geeigneten Veranstaltungen wie Festivals, Ausstellungen, Messen und Konferenzen gefördert werden.