Inhalt
2.
Gegenstand der Förderung
2.1
Entwicklung und Produktion von XR-Projekten
1Gefördert werden inhaltlich hochwertige, kreative und im Hinblick auf die User Experience innovative Virtual Reality-, Augmented Reality- oder Mixed Reality-Projekte sowie immersive Soundprojekte – nachfolgend: XR-Projekte. 2Sie können auch interaktiv sein.
3Die geförderten Projekte sollen insbesondere folgenden Zwecken dienen:
- –
Unterhaltung, Kunst und Kultur;
- –
Sensibilisierung zur ökologischen Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz;
- –
Sozialen Zwecken zur Förderung von Teilhabe oder gesundheitlichen Zwecken;
- –
Bildung i. S. d. Erwerbs theoretischen Wissens in Institutionen;
- –
Training i. S. d. Entwicklung spezifischer Fähig- oder Fertigkeiten durch eine neue innovative User Experience.
4Folgende Entwicklungsphasen werden gefördert:
- 1.
die Entwicklung vom Konzept bis zur Fertigstellung des ersten Prototyps,
- 2.
die Produktion.
5Nach diesem Programm nicht gefördert werden Projekte, die nach den Bayerischen Richtlinien für die Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten (Förderrichtlinien) oder nach den Bayerischen Richtlinien für die Förderung digitaler Spiele förderfähig sind.
2.2
Verbreitung von XR-Projekten
Zur Stärkung des Medienstandortes Bayern kann die Präsentation von im Freistaat Bayern produzierten XR-Projekten auf hierfür besonders geeigneten Veranstaltungen wie Festivals, Ausstellungen, Messen und Konferenzen gefördert werden.