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Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2253-D

Bayerische Richtlinien für die Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales
vom 24. Januar 2022, Az. A5-3821-3-4

(BayMBl. Nr. 91)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales über Bayerische Richtlinien für die Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten vom 24. Januar 2022 (BayMBl. Nr. 91)

1Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Förderung von XR-Projekten nach Maßgabe
dieser Richtlinien,
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 BayHO und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften,
der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) und
der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung).
2Die Gewährung von Zuwendungen nach diesen Richtlinien erfolgt nur im Rahmen der im Haushalt des Freistaates Bayern für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Mittel.
3Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.