Inhalt
1Die an Sitzungen teilnehmenden Mitglieder des Ausschusses erhalten Reisekostenvergütung wie ein Beamter der Besoldungsgruppe A 16 sowie eine von dem für Filmpolitik zuständigen Ressort der Staatsregierung im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Staatsministerium festzulegende Sitzungsvergütung. 2Dies gilt nicht für Bedienstete des Freistaates Bayern, die kraft Amts dem Auswahlausschuss angehören.