Inhalt

Text gilt ab: 28.07.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 13.07.2021
10.
Berufung, Aufgaben

10.1

Beim für Filmpolitik zuständigen Ressort der Staatsregierung wird ein Auswahlausschuss für den Bayerischen Filmpreis gebildet, dessen Mitglieder für eine jeweils dreijährige Amtszeit berufen werden.

10.2

Der Auswahlausschuss beurteilt die künstlerische Qualität von Filmen und Einzelleistungen und gibt Empfehlungen für die Auszeichnungen ab.