Inhalt

Text gilt ab: 28.07.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 13.07.2021
13.
Beschlussfassung

13.1

Der Auswahlausschuss ist beschlussfähig, wenn sieben Mitglieder anwesend sind.

13.2

1Der Auswahlausschuss beschließt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. 2In Verfahrensfragen genügt die einfache Mehrheit.

13.3

1Der Auswahlausschuss tagt in Präsenz der Mitglieder. 2In besonderen Fällen kann die Sitzung des Auswahlausschusses aber auch durch eine digitale Sichtung und Sitzung abgehalten werden.