Inhalt

Text gilt ab: 28.07.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 13.07.2021
14.
Sitzungen

14.1

Die Sitzungen des Auswahlausschusses werden vom Vorsitzenden einberufen.

14.2

Die Sitzungen sind nicht öffentlich.