Inhalt

Text gilt ab: 28.07.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 13.07.2021
11.
Rechte und Pflichten

11.1

Die Ausschussmitglieder sind unabhängig und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.

11.2

Die Ausschussmitglieder sind zum Stillschweigen über den Inhalt der Beratungen und der Beschlüsse verpflichtet.

11.3

Mitglieder des Auswahlausschusses können an Beratung und Entscheidung der jeweiligen Kategorie nicht teilnehmen, soweit sie selbst oder ein naher Angehöriger unmittelbar von der Entscheidung betroffen sind.