Inhalt
12.1
Der Auswahlausschuss besteht aus elf fachkundigen Persönlichkeiten, die vom für Filmpolitik zuständigen Ressort der Staatsregierung berufen werden.
12.2
1Dem Auswahlausschuss sollen insbesondere Vertreter aus den Bereichen Schauspiel, Regie, Drehbuch, Bildgestaltung, Filmkritik, Filmdramaturgie, Filmtheater und Hochschule angehören. 2Die Berufung von stellvertretenden Ausschussmitgliedern ist zulässig.
12.3
Den Vorsitz führt der Leiter oder die Leiterin des für die Filmpolitik der Staatsregierung zuständigen Referats.