Text gilt ab: 01.02.2021

2251-WK

Veröffentlichung der Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten der ARD und des Deutschlandradios


vom 1. Februar 2021

(BayMBl. Nr. 388)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Deutschlandradios über die Veröffentlichung der Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten der ARD und des Deutschlandradios vom 1. Februar 2021 (BayMBl. Nr. 388)

Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das Deutschlandradio veröffentlichen gemäß § 29 Abs. 4 des Medienstaatsvertrags (MStV) in den amtlichen Verkündungsblättern der Länder eine Auflistung der von allen Anstalten insgesamt veranstalteten Hörfunkprogramme im Jahr 2021. Die Auflistung folgt nachstehend.
Köln, den 6. Mai 2021
Deutschlandradio
– Körperschaft des öffentlichen Rechts –
Dr. Markus Höppener
Justiziar