Inhalt
4.
Zuwendungsvoraussetzungen
1Die Förderung setzt voraus, dass
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das Festival oder die Veranstaltungsreihe an Veranstaltungsorten in Bayern stattfindet,
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mit dem Festival oder der Veranstaltungsreihe noch nicht begonnen worden ist,
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das Festival oder die Veranstaltungsreihe mindestens bereits zwei Mal erfolgreich durchgeführt worden ist,
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das Festival durch die Mitwirkung professioneller Künstlerinnen und Künstler geprägt wird,
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mit dem Festival oder der Veranstaltungsreihe keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird,
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das Festival oder die Veranstaltungsreihe nicht allein mit eigenen Einnahmen (z. B. Beiträge, Spenden, Konzerteinnahmen) und unter Ausschöpfung aller weiteren Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. Zuwendungen des Bundes und der Kommunen, Sponsoren- und Stiftungsgelder) durchgeführt werden kann,
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unter Berücksichtigung der möglichen staatlichen Förderung die Gesamtfinanzierung des Festivals oder der Veranstaltungsreihe hinreichend gesichert ist,
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eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und
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das Festival oder die Veranstaltungsreihe eine überregionale Reichweite entfaltet; Indiz für die Überregionalität ist, wenn mehrere Landkreise betroffen sind oder eine Förderung durch einen Landkreis oder Bezirk erfolgt.
2Benefizveranstaltungen, Sponsoren- und Freundeskreiskonzerte, Wettbewerbe, Veranstaltungen mit kulinarischem Schwerpunkt sowie mit überwiegend kommerziellem oder wissenschaftlichem Charakter sind nicht förderfähig.