Inhalt
3.
Zuwendungsempfänger
1Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des Privatrechts und Gesellschaften bürgerlichen Rechts und kommunale Gebietskörperschaften, die als Festival- oder Konzertveranstalter ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig sind. 2Stichtag ist jeweils der 1. Januar des Bewilligungsjahres. 3Je Veranstaltungsjahr und Antragsteller können höchstens zwei Förderanträge gestellt werden.