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Inhaltsverzeichnis
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Förderung von Festivals und Veranstaltungsreihen im Bereich der klassischen Musik
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Verfahren
7. Erstattungspflicht
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 11.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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8.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 11. Juli 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.