Inhalt

Text gilt ab: 11.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

2.   Gegenstand der Förderung

1Eine Förderung kommt für die Durchführung von im Freistaat Bayern stattfindenden musikalischer Festivals und Veranstaltungsreihen mit Schwerpunkt im Bereich der klassischen Musik (z. B. Alte Musik, romantische Musik, zeitgenössische Musik etc.) in Betracht. 2Festivals und Veranstaltungsreihen im Sinne dieser Richtlinien bestehen aus einer Mehrzahl von Konzerten (mindestens vier), die durch ein übergreifendes dramaturgisches Konzept inhaltlich verbunden sind. 3Festivals zeichnen sich darüber hinaus durch einen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang der Konzerte aus.