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Text gilt ab: 11.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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2248-WK

Förderung von Festivals und Veranstaltungsreihen im Bereich der klassischen Musik

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 10. Juli 2023, Az. K.6-K1520.0/49/13

(BayMBl. Nr. 350)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Förderung von Festivals und Veranstaltungsreihen im Bereich der klassischen Musik vom 10. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 350)

1Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gewährt über die Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) einschließlich der Verwaltungsvorschriften (VV) zu Art. 44 BayHO, Art. 43, 48, 49 und 49a BayVwVfG und der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P und ANBest-K)) Zuwendungen zur Durchführung musikalischer Festivals und Veranstaltungsreihen. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.