Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

2248-WK

Bayerisches Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 30. März 2022, Az. K.5-K1325/6/13

(BayMBl. Nr. 228)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über das Bayerische Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler vom 30. März 2022 (BayMBl. Nr. 228)

1Der Freistaat Bayern fördert vorbehaltlich der Bewilligung entsprechender Mittel durch den Bayerischen Landtag durch Zuschüsse für Ateliers im jeweiligen Förderzeitraum bis zu 100 bildende Künstlerinnen und Künstler in Bayern. 2Die Zuschüsse werden ohne Rechtspflicht nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) einschließlich der Verwaltungsvorschriften (VV) zu Art. 44 BayHO, Art. 43, 48, 49 und 49a BayVwVfG und der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P)) vergeben.