Inhalt
2. Voraussetzungen
1Um eine Atelierförderung können sich freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler bewerben. 2Eine Altersgrenze besteht nicht. 3Die Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
2.1
Nachweis der künstlerischen Professionalität durch eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung oder eine mindestens dreijährige professionelle Ausstellungstätigkeit;
2.2
ständiger Hauptwohnsitz in Bayern seit mindestens zwei Jahren;
2.3
Atelierkosten in Höhe von mindestens 230,00 Euro monatlich;
2.4
das Jahresnettoeinkommen im Bewilligungszeitraum unterschreitet die im aktuellen Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst festgelegte Einkommensgrenze.