Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

2. Voraussetzungen

1Um eine Atelierförderung können sich freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler bewerben. 2Eine Altersgrenze besteht nicht. 3Die Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

2.1 

Nachweis der künstlerischen Professionalität durch eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung oder eine mindestens dreijährige professionelle Ausstellungstätigkeit;

2.2 

ständiger Hauptwohnsitz in Bayern seit mindestens zwei Jahren;

2.3 

Atelierkosten in Höhe von mindestens 230,00 Euro monatlich;

2.4 

das Jahresnettoeinkommen im Bewilligungszeitraum unterschreitet die im aktuellen Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst festgelegte Einkommensgrenze.