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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler
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1. Fördergrundsätze
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2. Voraussetzungen
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3. Verfahren
4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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Dr. Rolf-Dieter Jungk
Ministerialdirektor