Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1. Fördergrundsätze

1.1 

Es werden Zuschüsse gewährt für die Kosten

1.1.1 

für angemietete oder anzumietende Ateliers;

1.1.2 

für selbst erstellte oder gekaufte Ateliers, deren Finanzierung noch nicht abgeschlossen ist.

1.2 

1Die Höhe des Zuschusses beträgt 230,00 Euro monatlich. 2Er wird für die Dauer von 24 Monaten gewährt. 3Eine Bewilligung ist maximal für zwei Förderzeiträume möglich und setzt jeweils eine erfolgreiche erneute Teilnahme am Auswahlverfahren nach Nr. 3 dieser Bekanntmachung voraus.

1.3 

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.