Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

3.   Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind nichtstaatliche Einrichtungen und Projektträger mit Sitz in Bayern, die nicht überwiegend vom Freistaat Bayern finanziert werden, ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln und die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel bieten.