Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinien für die Förderung des internationalen Austausches im Bereich von Kunst und Kultur
1. Zweck der Zuwendung
Bereich erweitern
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
5. Art und Umfang der Zuwendung
Bereich erweitern
6. Verfahren
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
7.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.