Inhalt
1.
Zweck der Zuwendung
Zweck dieser Zuwendung ist es,
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die Sichtbarkeit der vielfältigen bayerischen Kulturszene im Ausland zu erhöhen,
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den kulturellen Austausch und die Bildung von Netzwerken mit ausländischen Partnern dort anzustoßen, wo noch keine institutionalisierten Kulturpartnerschaften (z. B. Regierungskommissionen, Kulturabkommen) auf Ebene des Freistaats Bayern bestehen, und
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kulturpolitische Akzentsetzungen in diesen Bereichen zu ermöglichen.