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2246-WK

Benutzungsbedingungen der Bayerischen Staatstheater

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 25. Mai 2020, Az. K.2-K1445.3/3

(BayMBl. Nr. 344)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Benutzungsbedingungen der Bayerischen Staatstheater vom 25. Mai 2020 (BayMBl. Nr. 344)

1.   Geltungsbereich

1.1  

1Die Benutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Bayerischen Staatstheatern in München (Bayerische Staatsoper, Bayerisches Staatsschauspiel, Staatstheater am Gärtnerplatz) und deren Besuchern. 2Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. 3Für Abonnenten gelten zusätzlich die jeweiligen Abonnementbedingungen. 4Für Mitglieder von Besucherorganisationen gelten die Benutzungsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

1.2  

Die Benutzungsbedingungen gelten für die Veranstaltungen der Bayerischen Theaterakademie August Everding entsprechend.

2.   Anfangszeiten und Einlass

2.1  

1Nur die offiziellen Wochen- bzw. Monatsspielpläne, die in den von den Bayerischen Staatstheatern herausgegebenen Veröffentlichungen bekannt gegeben werden, enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. 2Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. 3Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernehmen die Bayerischen Staatstheater keine Gewähr.

2.2  

Die Theater werden in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet.

2.3  

1Mit Beginn der Veranstaltung erlischt aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher der Anspruch auf den gebuchten Platz. 2Nach Vorstellungsbeginn können Besucher erst in den Zuschauerraum eingelassen werden, soweit es eine geeignete Pause gibt.

3.   Öffnungszeiten

3.1  

Die Tageskassen sowie der telefonische Verkauf sind zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen der Bayerischen Staatstheater angegebenen Zeiten geöffnet.

3.2  

1Die Abendkasse öffnet in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. 2Dies gilt auch für Vormittags- und Nachmittagsvorstellungen. 3An der Abendkasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. 4Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.

4.   Eintrittspreise und Ermäßigungen

4.1  

1Die Vorstellungen werden verschiedenen Preiskategorien zugeordnet. 2Die Eintrittskarten können auf mehrere Platzgruppen verteilt werden.

4.2  

1Der Kartenpreis beinhaltet den Beitrag für die Garderobenverwahrung sowie nach Maßgabe des Kartenaufdrucks die Berechtigung für die Benutzung aller MVV-Verkehrsmittel am Vorstellungstag unbeschadet der hierfür geltenden besonderen Vorschriften. 2Ob der Besucher die entsprechende Leistung in Anspruch nimmt, ist unerheblich.

4.3  

Programmhefte, Textbücher und sonstige Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis enthalten.

4.4  

Ermäßigungen werden nach näherer Bestimmung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst insbesondere gewährt für Abonnenten, Besucherorganisationen, Schülergruppen (Schulklassen mit aufsichtsführenden Lehrkräften), Schüler, Studierende unter 30 Jahren, Freiwilligendienstleistende (Bundesfreiwilligendienst – BFD, Freiwilliges Soziales Jahr – FSJ, Freiwilliges Ökologisches Jahr – FÖJ), München-Pass Inhaber, Rollstuhlfahrer und deren Begleitperson, Menschen mit Sehbehinderung mit Merkmal „Bl“ und deren Begleitperson, Schwerkriegsbeschädigte und KZ-Schwerbeschädigte mit Merkmal „VB“ oder „EB“ sowie Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehinderung mit Merkmal „B“.

4.5  

1Im Übrigen gelten die Ermäßigungsbestimmungen des jeweiligen Staatstheaters (z. B. für Familien). 2Darüber hinaus hat jedes Staatstheater die Möglichkeit, kurzfristige, vorstellungsbezogene Rabattaktionen durchzuführen.

4.6  

1Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Ausweis gültig. 2Kann der Ausweis nicht vorgezeigt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.

5.   Schriftlicher Verkauf

5.1  

1Schriftliche Bestellungen per Post, Fax, E-Mail und Online-Bestellformular werden ohne Rücksicht auf die Reihenfolge des Eingangs spätestens einen Monat vor der jeweiligen Vorstellung bearbeitet. 2Spätere Bestellungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

5.2  

1Falls die Nachfrage nach Karten das zur Verfügung stehende Kontingent übersteigt, kann die Abgabe der Karten für die jeweilige Vorstellung je Bestellung oder je Kunde begrenzt werden. 2Das Gleiche gilt für besonders gefragte, zeitlich zusammenliegende Vorstellungen eines Werks. 3Die eingegangenen schriftlichen Bestellungen werden im Losverfahren bearbeitet.

5.3  

1Soweit der Bestellung keine Kreditkartennummer (mit Gültigkeitsdatum) oder SEPA-Einzugsermächtigung beigefügt ist, erfolgt eine Rechnungsstellung. 2Die Rechnungsstellung ist die verbindliche Zusage über die Reservierung der in ihr aufgeführten Karten. 3Die Gutschrift des Rechnungsbetrags muss innerhalb der angegebenen Frist bei der Tageskasse vorliegen. 4Anderenfalls können die Karten anderweitig vergeben werden.

5.4  

1Die Karten werden dem Besteller grundsätzlich auf dessen Gefahr zugesandt. 2Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers oder bei Unmöglichkeit fristgerechter Zusendung können die Karten an der Tageskasse (frühestens mit Beginn des Schalterverkaufs für diese Vorstellung) oder nach vorheriger Bezahlung an der Abendkasse dieser Vorstellung abgeholt werden. 3Bei der Abholung von Karten, die mit Kreditkarte bezahlt wurden, sind die Kreditkarte sowie ein Ausweis vorzulegen.

5.5  

Für schriftlich bestellte Karten wird eine Bearbeitungsgebühr je Karte erhoben.

6.   Schalterverkauf

6.1  

1Der Schalterverkauf beginnt spätestens einen Monat vor der Aufführung. 2Soweit der Verkaufsbeginn nach dieser Berechnung auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, beginnt der Vorverkauf bereits am vorangehenden Werktag. 3Der genaue Vorverkaufsbeginn ergibt sich aus den jeweiligen Programmankündigungen.

6.2  

1Die Kartenabgabe kann begrenzt werden (vgl. Nr. 5.2). 2Es können jeweils kurz vor Öffnung des Schalterverkaufs Wartenummern ausgegeben werden. 3Die Vergabe der Wartenummern richtet sich nach der ununterbrochenen Wartedauer der Kaufinteressenten oder deren Stellvertreter. 4In der Reihenfolge dieser Nummern erfolgt die Kartenvergabe am Schalter.

6.3  

Menschen mit Schwerbehinderung, Schwangere und Personen mit kleinen Kindern können bevorzugt behandelt werden.

7.   Telefonischer Verkauf

7.1  

Telefonische Käufe sind mit Beginn des Schalterverkaufs (vgl. Nr. 6.1) möglich.

7.2  

1Soweit am Telefon keine Kreditkartennummer oder Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftverfahren angegeben wird, werden die Bestellungen erst mit Zahlungseingang nach Rechnungsstellung verbindlich. 2Die Karten müssen zum angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch am Tag der Aufführung an der Tageskasse bezahlt werden. 3Nicht rechtzeitig bezahlte Karten können anderweitig vergeben werden.

7.3  

Nrn. 5.2, 5.4 und 5.5 gelten entsprechend.

8.   Online-Verkauf

8.1  

Online-Käufe sind mit Beginn des Schalterverkaufs möglich.

8.2  

1Die Bezahlung beim Online-Kauf kann mit Kreditkarte, einer SOFORT-Überweisung, einer SEPA-Einzugsermächtigung (nicht bei Erstbestellern) oder mittels Einlösung von Geschenkgutscheinen erfolgen. 2Eine Einlösung von Kundenguthaben ist beim Online-Kauf nicht möglich.

8.3  

Nrn. 5.2, 5.4 und 5.5 gelten entsprechend.

8.4  

1Bei Teilnahme am TicketDirekt-Verfahren werden die gekauften Karten elektronisch an den Käufer zum Herunterladen der TicketDirekt-Eintrittskarte im PDF-Format übermittelt. 2Die Personalisierung der TicketDirekt-Eintrittskarte mit Namen und Geburtsdatum dient dem Schutz des Kunden, um eine missbräuchliche Vervielfältigung zu verhindern. 3In Verbindung mit einem Ausweis berechtigt sie zur unentgeltlichen MVV-Benutzung am Vorstellungstag.

8.5  

1Die vom Käufer ausgedruckte TicketDirekt-Eintrittskarte darf bei Gebrauch an der Einlasskontrolle keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Einlasskontrolle unmöglich machen oder ver-/behindern. 2Im Falle solcher Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstiger Beeinträchtigungen besteht weder Anspruch auf Einlass noch auf Rückerstattung des vom Käufer entrichteten Entgelts.  3Dies gilt auch bei Verlust der TicketDirekt-Eintrittskarte.

8.6  

Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung der TicketDirekt-Eintrittskarte und jegliche elektronische Weiterverbreitung der PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt.

8.7  

Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von TicketDirekt für jede Vorstellung besteht nicht.

9.   Datenschutzbestimmungen

9.1  

Die Erhebung personenbezogener Daten bei Bestellungen und Käufen über Kommunikationsmittel erfolgt unter Einhaltung des Datenschutzrechts und ist für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlich.

9.2  

1Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung oder des Kaufs auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und der Kunde über weitere Angebote der Bayerischen Staatstheater informiert. 2Die Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

9.3  

Im Übrigen wird auf die jeweiligen Datenschutzerklärungen der folgenden Einrichtungen verwiesen:
Zentraler Dienst der Bayerischen Staatstheater
Bayerische Staatsoper
Bayerisches Staatsschauspiel
Staatstheater am Gärtnerplatz
Bayerische Theaterakademie August Everding

10.   Kartenrückgabe

10.1  

1Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. 2Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). 3Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Zentralen Kartenverkauf bindend und verpflichtet gemäß den bestehenden Regelungen zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

10.2  

Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.

10.3  

Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen weder zur Rückgabe von Eintrittskarten noch zu einer Teilerstattung des Eintrittspreises.

10.4  

Wird anstelle des Werks, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können die erworbenen Karten bis zum Aufführungsbeginn zurückgegeben werden; bei kurzfristiger Änderung oder Ausfall einer Vorstellung ist eine Rückgabe innerhalb von sieben Tagen nach dem ursprünglichen Vorstellungsdatum möglich.

10.5  

1Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war. 2Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen fünf Tagen geltend gemacht wird.

10.6  

In den Fällen von Nr. 10.4 und Nr. 10.5 sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen.

11.   Kartenverlust

11.1  

Bei Verlust einer Eintrittskarte kann an der Abendkasse gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr (vgl. Nr. 5.5) einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Besucher unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte gelöst wurde.

11.2  

1Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat grundsätzlich der Inhaber der Ersatzkarte Vorrang vor dem Besitzer der Originalkarte. 2Die Originalkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes.

12.   Garderobe

12.1  

Die Garderobe (Mäntel, Schirme, große Taschen, Rucksäcke, vergleichbar sperrige Gegenstände und Bildaufzeichnungsgeräte) ist beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben.

12.2  

1Mit der Abgabe einer Garderobenmarke haften die Bayerischen Staatstheater für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. 2Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert aller auf eine Garderobenmarke abgegebener Gegenstände und beträgt höchstens 500 Euro.

12.3  

1Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. 2Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. 3Bei Verlust der Garderobenmarke kann ein angemessener Geldersatz verlangt werden.

13.   Fundsachen

13.1  

1Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten der Staatstheater gefunden werden, sind beim Garderobenpersonal abzugeben. 2Der Verlust von Gegenständen ist dem Garderobenpersonal anzuzeigen.

13.2  

Die weitere Behandlung der Fundsache richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.

14.   Hausrecht

14.1  

1Die Bayerischen Staatstheater üben in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. 2Sie sind berechtigt, Hausverweise und Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. 3Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. 4Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. 5Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

14.2  

Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen.

14.3  

1Hat der Besucher einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, können die Bayerischen Staatstheater den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen. 2Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

14.4  

Das private Anbieten und der Weiterverkauf von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände der Bayerischen Staatstheater sind untersagt.

14.5  

Mobile Endgeräte, Funkmeldeempfänger und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand ins Zuschauerhaus mitgenommen werden.

14.6  

Die Mitnahme von Speisen und Getränken ins Zuschauerhaus und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.

14.7  

Fortbewegungsgeräte (Roller, Fahrräder u. a.) sind außerhalb des Theatergebäudes abzustellen. Gehhilfsmittel sind unter Einhaltung der Feuerschutzrichtlinien vor Ort gestattet.

15.   Verbot von Bild- und Tonaufnahmen

1Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen während einer Vorstellung ist untersagt. 2Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen oder Maßnahmen nach Nr. 14.1 nach sich ziehen.

16.   Gewerbsmäßiger Weiterverkauf

16.1  

1Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig, es sei denn, das jeweilige Bayerische Staatstheater hat seine vorherige Zustimmung erteilt. 2Die Zutrittsberechtigung zu einer Vorstellung wird nur durch eine Karte begründet, die unmittelbar vom jeweiligen Bayerischen Staatstheater, dem Zentralen Kartenverkauf oder von einem Dritten mit vorheriger Zustimmung des jeweiligen Bayerischen Staatstheaters erworben wird.

16.2  

1Unberührt von dieser Regelung bleibt der Weiterverkauf von Karten ohne Gewinnerzielungsabsicht. 2Die Bayerischen Staatstheater und der Zentrale Kartenverkauf können die Abgabe von Karten an Personen verweigern, die ohne deren Zustimmung gewerbsmäßig mit Karten handeln oder die solchen Personen Karten zugänglich machen.

16.3  

Die Bayerischen Staatstheater haften nicht für die Gültigkeit der Karten anderer Kartenanbieter oder für deren Leistungen oder Preise.

17.   Haftung

1Für Schäden, die ein Besucher in den Räumen oder auf dem Gelände der Bayerischen Staatstheater erleidet, haften die Bayerischen Staatstheater, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 2Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

18.   Besondere Regelungen

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst kann von den vorstehenden Vorschriften abweichende Regelungen treffen.

19.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Benutzungsbedingungen treten am 1. Juni 2020 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Mai 2020 treten die Benutzungsbedingungen der Bayerischen Staatstheater vom 13. Februar 2015 (KWMBl. S. 12) außer Kraft.

Dr. Rolf-Dieter Jungk
Ministerialdirektor