Inhalt
17.
Haftung
1Für Schäden, die ein Besucher in den Räumen oder auf dem Gelände der Bayerischen Staatstheater erleidet, haften die Bayerischen Staatstheater, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 2Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.