Inhalt

Text gilt ab: 01.06.2020

15.   Verbot von Bild- und Tonaufnahmen

1Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen während einer Vorstellung ist untersagt. 2Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen oder Maßnahmen nach Nr. 14.1 nach sich ziehen.