Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Benutzungsbedingungen der Bayerischen Staatstheater
Bereich erweitern
1. Geltungsbereich
Bereich erweitern
2. Anfangszeiten und Einlass
Bereich erweitern
3. Öffnungszeiten
Bereich erweitern
4. Eintrittspreise und Ermäßigungen
Bereich erweitern
5. Schriftlicher Verkauf
Bereich erweitern
6. Schalterverkauf
Bereich erweitern
7. Telefonischer Verkauf
Bereich erweitern
8. Online-Verkauf
Bereich erweitern
9. Datenschutzbestimmungen
Bereich erweitern
10. Kartenrückgabe
Bereich erweitern
11. Kartenverlust
Bereich erweitern
12. Garderobe
Bereich erweitern
13. Fundsachen
Bereich erweitern
14. Hausrecht
15. Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
Bereich erweitern
16. Gewerbsmäßiger Weiterverkauf
17. Haftung
18. Besondere Regelungen
19. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.06.2020
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
15.
Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
1
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen während einer Vorstellung ist untersagt.
2
Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen oder Maßnahmen nach Nr. 14.1 nach sich ziehen.