Inhalt
11.
Kartenverlust
11.1
Bei Verlust einer Eintrittskarte kann an der Abendkasse gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr (vgl. Nr. 5.5) einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Besucher unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte gelöst wurde.
11.2
1Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat grundsätzlich der Inhaber der Ersatzkarte Vorrang vor dem Besitzer der Originalkarte. 2Die Originalkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes.