Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

3.   Zuwendungsempfänger

Mögliche Zuwendungsempfänger sind die rechtsfähigen Träger der jeweiligen Maßnahmen, insbesondere die Eigentümer und die sonst dinglich Verfügungsberechtigten von Denkmälern, soweit sie in nichtstaatlichem Eigentum stehen.