Inhalt
    
    
            3.
           
            Zuwendungsempfänger
          
          
          
          Mögliche Zuwendungsempfänger sind die rechtsfähigen Träger der jeweiligen Maßnahmen, insbesondere die Eigentümer und die sonst dinglich Verfügungsberechtigten von Denkmälern, soweit sie in nichtstaatlichem Eigentum stehen.