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2245-WK
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 31. März 2025, Az. K.4-K5112/2/45
(BayMBl. Nr. 163)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege vom 31. März 2025 (BayMBl. Nr. 163)
1Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (im Folgenden: BLfD) gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO)) einschließlich der Verwaltungsvorschriften (VV) zu Art. 44 BayHO, Art. 43, 48, 49 und 49a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und der Allgemeinen Nebenbestimmungen Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.