Inhalt
    
    
            2.
           
            Gegenstand der Förderung
          
          
          
          
              2.1
             
Gefördert werden
              - a)
- die Erhaltung, Sicherung, Instandsetzung und klimagerechte Anpassung von Denkmälern im Sinne des BayDSchG; 
- b)
- die Dokumentation und Präsentation von Denkmälern im Sinne des BayDSchG. 
              2.2
             
Nicht gefördert werden
Grabungsausgaben bei Bodendenkmälern, wenn für die Ausgaben eine Berechtigung zum steuerlichen Betriebskostenabzug besteht.