Inhalt

Text gilt ab: 23.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

4.   Zuwendungsvoraussetzungen

4.1  

1Der musikalische Aspekt der Veranstaltung muss im Vordergrund stehen; Veranstaltungen mit überwiegend geselligem Charakter wie z. B. Wein- oder Volksfeste werden nicht gefördert. 2Das Laienmusikensemble muss aus mindestens sechs Personen bestehen, wobei eine Person eine feste Leitungsfunktion innehaben muss; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Bayerischer Musikrat gemeinnützigen Projektgesellschaft mbH. 3Die Förderung ist auf jeweils eine Auslandsreise pro Antragsteller und Jahr begrenzt.

4.2  

Nicht gefördert werden
Reisen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Städtepartnerschaft stehen,
Nachbarschafts- und Höflichkeitsbesuche,
Reisen mit überwiegend kommerziellem oder touristischem Charakter,
Reisen von Ensembles an Hochschulen und allgemeinbildenden Schulen, soweit die Maßnahme überwiegend schulischen bzw. hochschulischen Charakter hat,
Stornokosten bei Reiseabsagen und
eintägige Reisen ohne Übernachtung.