Inhalt
4.
Zuwendungsvoraussetzungen
4.1
1Der musikalische Aspekt der Veranstaltung muss im Vordergrund stehen; Veranstaltungen mit überwiegend geselligem Charakter wie z. B. Wein- oder Volksfeste werden nicht gefördert. 2Das Laienmusikensemble muss aus mindestens sechs Personen bestehen, wobei eine Person eine feste Leitungsfunktion innehaben muss; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Bayerischer Musikrat gemeinnützigen Projektgesellschaft mbH. 3Die Förderung ist auf jeweils eine Auslandsreise pro Antragsteller und Jahr begrenzt.
4.2
Nicht gefördert werden
- –
Reisen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Städtepartnerschaft stehen,
- –
Nachbarschafts- und Höflichkeitsbesuche,
- –
Reisen mit überwiegend kommerziellem oder touristischem Charakter,
- –
Reisen von Ensembles an Hochschulen und allgemeinbildenden Schulen, soweit die Maßnahme überwiegend schulischen bzw. hochschulischen Charakter hat,
- –
Stornokosten bei Reiseabsagen und
- –
eintägige Reisen ohne Übernachtung.