Inhalt
2.
Gegenstand der Förderung
1Eine Förderung für Laienmusikensembles kommt für Auslandsreisen zum Zweck der Teilnahme an einem kulturell bedeutenden und anerkannten internationalen musikalischen Wettbewerb oder Festival sowie bei Konzertreisen ins Ausland, die Begegnungscharakter haben, in Betracht. 2Ein eindeutiger musikalischer Begegnungscharakter ist gegeben, wenn ein kulturelles Gemeinschaftskonzert mit dem konkret benannten ausländischen Laienmusikensemble nachgewiesen werden kann. 3In Ausnahmefällen ist ein musikalischer Begegnungscharakter auch dann anzunehmen, wenn zwar aufgrund der Größe der Ensembles aus organisatorischen Gründen ein gemeinsames Konzert nicht möglich ist, die Reise aber in unmittelbarem Zusammenhang mit einem bereits fest vereinbarten Gegenbesuch steht.
4Reisen in Länder, zu denen noch kein oder nur ein geringer Kontakt besteht, werden im Rahmen dieser Richtlinien bevorzugt berücksichtigt.