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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für die Förderung internationaler Begegnungen von Laienmusikensembles
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Förderung
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6. Verfahren
7. Erstattungspflicht
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 23.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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1.
Zweck der Förderung
Zweck der Förderung ist die Präsentation bayerischer Laienmusikensembles im Ausland sowie die Durchführung internationaler Begegnungen im Interesse der Völkerverständigung.