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Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
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2245-WK

Richtlinien zum Vollzug des Bayerischen Musikplans im Bereich der Laienmusik

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 26. November 2020, Az. K.6-K1620.0/2/150

(BayMBl. Nr. 716)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien zum Vollzug des Bayerischen Musikplans im Bereich der Laienmusik vom 26. November 2020 (BayMBl. Nr. 716)

1Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gewährt der Bayerischen Musikrat gemeinnützigen Projektgesellschaft mbH nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) einschließlich der Verwaltungsvorschriften (VV) zu Art. 44 BayHO, Art. 43, 48, 49 und 49a BayVwVfG und der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P)) Zuwendungen für Aktivitäten im Bereich der Laienmusikdachverbände und Laienmusikvereine. 2Ab 1. Januar 2021 wird die Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst für die Aktivitäten im Bereich der Laienmusikdachverbände und Laienmusikvereine über die Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH gewährt. 3Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.