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Text gilt ab: 01.01.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
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2245-WK

Richtlinien für die Förderung internationaler Begegnungen von Laienmusikensembles

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 13. Februar 2020, Az. K.6-K1620.5.1/8/86

(BayMBl. Nr. 169)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Förderung internationaler Begegnungen von Laienmusikensembles vom 13. Februar 2020 (BayMBl. Nr. 169)

1Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gewährt der Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) einschließlich der Verwaltungsvorschriften (VV) zu Art. 44 BayHO, Art. 43, 48, 49 und 49a BayVwVfG und der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P)) Zuwendungen zur finanziellen Unterstützung internationaler Begegnungen von Laienmusikensembles. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 3Die finanzielle Unterstützung der Laienmusikensembles durch die Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Richtlinien.