Inhalt
4.
Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden können nur Zuwendungsempfänger im Sinne der Nr. 3 der Richtlinien, soweit es sich um Maßnahmen im Sinne der Nr. 2 der Richtlinien handelt und die zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften einen Beitrag zu den Lehrpersonalausgaben mindestens in Höhe des staatlichen Zuschusses entrichten.