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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Sing- und Musikschulen
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Verbot der Doppelförderung
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7. Verfahren
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
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6.
Verbot der Doppelförderung
Eine Zuwendung darf nicht ausgereicht werden, soweit bereits für Maßnahmen oder Projekte Zuwendungen des Freistaats Bayern auf Grund anderer Rechtsvorschriften ausgereicht werden.