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Text gilt ab: 01.01.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
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2245-WK

Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Sing- und Musikschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 10. Februar 2020, Az. K.6-K1633.6/16/100

(BayMBl. Nr. 117)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Sing- und Musikschulen vom 10. Februar 2020 (BayMBl. Nr. 117)

1Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gewährt über den Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V. nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Artikel 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) einschließlich der Verwaltungsvorschriften (VV) zu Artikel 44 BayHO, Artikel 43, 48, 49 und 49a BayVwVfG und die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (AnBest-P)) Zuwendungen für Sing- und Musikschulen. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.