Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2030

3.   Aufgaben

3.1  

Zentrale Verwaltungsaufgaben der Museumsagentur sind im Bereich

3.1.1  

Haushalt
a)
die Aufgaben der Zentral- und Mittelbehörde im Sinne der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) vom 5. Juli 1973 (FMBl. S. 259) in der jeweils geltenden Fassung:
Aufforderung, Prüfung, Zusammenfassung und Weiterleitung der Beiträge zur Aufstellung der Voranschläge (VV Nr. 2.2 zu Art. 27 BayHO),
Verteilung der Haushaltsmittel (VV Nr. 1.2 zu Art. 34 BayHO),
Erteilung der Einwilligung zu Verträgen zwischen Angehörigen der Museumsagentur oder einer der unter Nr. 1.1 genannten Dienststellen mit derselben bis zu der in VV Nr. 3.2 zu Art. 57 BayHO bestimmten Wertgrenze,
Änderung von Verträgen zum Nachteil des Staates bis zu der in VV Nr. 1.5 zu Art. 58 BayHO bestimmten Wertgrenze,
Erteilung der Einwilligung zur Anpassung von Verträgen, soweit die Mehrleistung oder Ermäßigung eines Anspruchs des Staates nicht mehr als die in VV Nr. 1.8.1 zu Art. 58 BayHO bestimmte Wertgrenze beträgt,
Abschluss außergerichtlicher Vergleiche (VV Nr. 2.3 zu Art. 58 BayHO),
Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Staates bis zu den unter VV Nr. 4.3 zu Art. 59 BayHO bestimmten Wertgrenzen,
Bewilligungsstelle für Zahlstellen besonderer Art sowie für Hand- und Wechselgeldvorschüsse bis 2 000 Euro (Nr. 10.1 Satz 2, 12.4 der Anlage 1 zu den VV zu Art. 79 BayHO – Zahlstellenbestimmungen) bei den unter Nr. 1.1 genannten Dienststellen,
b)
die Aufgaben der zentralen Buchhaltung als zentrale Stelle für die Datenerfassung und Anordnung der Datensätze im Integrierten Haushalts- und Kassenverfahren (IHV) im Sinne von Nr. 4.3 der Musterdienstanweisung des Landesamtes für Finanzen für den Einsatz des IHV in der jeweils geltenden Fassung,
c)
die Aufgaben einer zentralen Beschaffungsstelle:
Beschaffungen, für die der Museumsagentur Haushaltsmittel zur zentralen Bewirtschaftung zugewiesen sind,
Abschluss von Rahmenverträgen für den Bereich der Museen und Sammlungen,
d)
die zentrale Benutzer- und Berechtigungsverwaltung für IHV,
e)
die Beratung in Angelegenheiten des staatlichen Haushaltsrechts, des Haushaltsvollzugs (Planung, Bewirtschaftung und Überwachung der Haushaltsmittel und Drittmittel) sowie in haushaltsrechtlichen Fragestellungen zu Steuern und Abgaben (Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Künstlersozialkasse).

3.1.2  

Personalwesen
a)
die Aufgaben der personalverwaltenden Dienststelle gemäß Nrn. 1.2.1.4 und 1.2.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Zuständigkeitsregelungen für den Arbeitnehmerbereich im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (Zust-AN-WKM) vom 28. November 2006 (KWMBI. I S. 361) in der jeweils geltenden Fassung,
b)
die Aufgaben der Ernennungsbehörde gemäß §§ 1 Nr. 10, 2 Abs. 1 und 4, 3 Abs. 1 und 4 Satz 1 Nr. 3, 4 Abs. 2, 5 und 7 der Verordnung über die dienstrechtlichen Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (ZustV‑WKM) vom 3. Januar 2011 (GVBI. S. 26, BayRS 2030-3-4-2-WK) in der jeweils geltenden Fassung,
c)
der verwaltungsmäßige Vollzug von Personalmaßnahmen betreffend die Museen und Sammlungen und die Museumsagentur, die in die Zuständigkeit des Staatsministeriums fallen, insbesondere die Neuanlage und Datenpflege der betreffenden Maßnahmen im Verfahren VIVA gemäß der Verfahrensanweisungen des Landesamtes für Finanzen,
d)
die Ausstellung von A1-Bescheinigungen bei Tätigkeiten von Personal im eigenen Dienstbereich und in den Dienstbereichen der Museen und Sammlungen im EU‑/EWR‑Ausland sowie der Schweiz,
e)
die Erstattung der Kosten für Bildschirmbrillen gemäß der Bildschirmbrillenbekanntmachung (HBSBBek) vom 25. September 2024 (BayMBl. Nr. 455) in der jeweils geltenden Fassung,
f)
die Beratung der Museen und Sammlungen in personalrechtlichen Angelegenheiten einschließlich Personalvertretungsrecht sowie des Rechts der weiteren Interessenvertretungen (Schwerbehindertenrecht, Bayerisches Gleichstellungsgesetz),
g)
die Verfahrenskoordination für die einheitliche Nutzung elektronischer Schnittstellen zum Verfahren VIVA, wie z. B. der Lohnerfassungsclient im Zeitmanagementsystem BayZeit oder AuDig,
h)
die zentrale Bereitstellung eines zentralen elektronischen Bewerbermanagementsystems einschließlich der Verfahrenskoordination.
Über die unter Nr. 3.1.2 genannten Aufgaben hinaus obliegt der Museumsagentur der verwaltungsmäßige Vollzug von Personalmaßnahmen für das Personal des Internationalen Künstlerhauses Villa Concordia in Bamberg, insbesondere die Neuanlage und Datenpflege der betreffenden Maßnahmen im Verfahren VIVA gemäß der Verfahrensanweisungen des Landesamtes für Finanzen, die Personalaktenführung sowie die Beratung der Dienststellenleitung in personalrechtlichen Angelegenheiten.

3.1.3  

Rechtsangelegenheiten
a)
die Beratung in rechtlichen Grundsatzangelegenheiten,
b)
die Beratung in Vertragsangelegenheiten,
c)
die Beratung und Schulung in Vergabeangelegenheiten, die Durchführung von Vergaben für zentrale oder landesweite Beschaffungsbedarfe sowie die Erhebung und Evaluierung aller Beschaffungsvorgänge (Anzahl und Beschaffungswert),
d)
die juristische Begleitung von Angelegenheiten der Provenienzforschung, insbesondere Erstellung juristischer Stellungnahmen, Kommunikation mit den Anwälten der Rechtsnachfolger,
e)
die Begleitung von Restitutionsverfahren vor dem Schiedsgericht NS-Raubgut,
f)
die Umsetzung von Restitutionsentscheidungen des Staatsministeriums oder des Schiedsgerichts NS-Raubgut sowie die Erstellung von Restitutionsvereinbarungen,
g)
die Rolle als Ansprechpartner für die Vertretungsbehörde gemäß der Vertretungsverordnung (VertrV) vom 26. Oktober 2021 (GVBI. S. 610, BayRS 600-1-F) in der jeweils geltenden Fassung sowie die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten im Auftrag der Ausgangsbehörde gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 der Verordnung über die Landesanwaltschaft Bayern (LABV) vom 29. Juli 2008 (GVBl. S. 554, BayRS 34-3-I) in der jeweils geltenden Fassung.

3.2  

Zentrale Aufgaben der Museumsagentur im Bereich Provenienzforschung sind:
a)
die Festlegung verbindlicher Standards für die Inventarisierung und Digitalisierung des Sammlungsgutes sowie für die Recherche auf Verdachtsmomente hinsichtlich eines NS‑verfolgungsbedingten Entzugs (NS-Erstcheck) durch die Museen und Sammlungen,
b)
die Beratung der Museen und Sammlungen bei der Durchführung des NS-Erstchecks und aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben,
c)
die zentrale Meldung der im Ergebnis der NS-Erstchecks identifizierten Objekte, deren Provenienz
für den Zeitraum zwischen 1933 und 1945 höchstwahrscheinlich oder eindeutig belastet ist (Einstufung „rot“ nach DZK-Ampelsystem) oder
für den Zeitraum zwischen 1933 und 1945 bedenklich ist, da Hinweise (z.  B. »Red Flag« Names) auf einen Zusammenhang mit einem NS-verfolgungsbedingten Entzug vorliegen (Einstufung „orange“ nach DZK-Ampelsystem),
d)
die Übernahme der Tiefenrecherche für die im Ergebnis des NS-Erstchecks nach dem DZK‑Ampelsystem mit rot oder orange eingestuften Objekte sowie ggf. anschließender Erbensuche,
e)
die Übernahme der Tiefenrecherche für Objekte, für die eine Restitutionsforderung besteht,
f)
die fachliche Begleitung von Restitutionsverfahren vor dem Schiedsgericht NS-Raubgut,
g)
die Publikation wissenschaftlicher Forschungsergebnisse,
h)
die Kooperation mit nationalen und internationalen mit Provenienzforschung befassten Forschungsverbünden und Koordinierungsstellen.

3.3  

Zentrale Aufgaben der Museumsagentur im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sind:

3.3.1  

IT-Systembetreuung der
a)
IKT-Grundinfrastruktur in den Museen und Sammlungen (Leistungskatalog),
b)
IKT, die den Museen und Sammlungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und personellen Ressourcen optional zur Verfügung gestellt wird (Servicekatalog),

3.3.2  

grundsätzliche Fragen der IT-Organisation in den Museen und Sammlungen einschließlich der strategischen Weiterentwicklung der IKT-Grundinfrastruktur (Leistungskatalog) und ggf. weiterer IKT-Servicedienstleistungen (Servicekatalog) sowie der Festlegung von IKT-Standards,

3.3.3  

die Beratung der Museen und Sammlungen zu den im Leistungs- und Servicekatalog (Nr. 3.3.1) angebotenen IKT-Komponenten,

3.3.4  

im Rahmen des IKT-Vorhabensmanagements:
a)
die Sicherstellung der Vereinbarkeit von IKT-Vorhaben mit den für die IKT-Grundinfrastruktur geltenden IKT-Richtlinien und IKT-Standards unter Beachtung der Bayerischen IKT‑Landesstrategie sowie der strategischen Vorgaben des Staatsministeriums für die Museen und Sammlungen,
b)
die Erstellung von Vorhabensanzeigen für anzeigepflichtige IKT-Vorhaben beim IT‑Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung (CIO Bayern).

3.4  

Weitere zentrale Aufgaben der Museumsagentur sind:

3.4.1  

Organisationsberatung, insbesondere
a)
die Beratung der Museen und Sammlungen bei Organisationsvorhaben aller Art (landesweit oder auf einzelne Dienststellen bezogen, Beschaffungs- und IKT-Projekte eingeschlossen) mit klassischen und agilen Methoden des Projektmanagements,
b)
die Erarbeitung, Einführung und Weiterentwicklung von auf die Organisation angepassten Projektmanagementtechniken und Prozessmanagementrichtlinien,
c)
die Einführung und Weiterentwicklung eines Geschäftsprozessmanagements,
d)
die Unterstützung von Projektcontrolling-Maßnahmen,

3.4.2  

der Betrieb der Koordinierungsstelle gemäß § 6 der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Landeshauptstadt München vom 8. November 2018 (Geschäftsstelle Kunstareal München),

3.4.3  

der Aufbau des Kompetenzclusters Digitalisierung im Kulturbereich (Fokus Museum) unter der Leitung der Koordinierungsstelle für Digitalisierung in Kunst und Kultur im Staatsministerium,

3.4.4  

die zentrale Bereitstellung eines integrierten Kassen-, Besucher- und Museumsverwaltungs-Systems einschließlich der Verfahrenskoordination,

3.4.5  

die zentrale Bereitstellung von Geldtransportdienstleistungen für die Museen und Sammlungen in München einschließlich der Verfahrenskoordination,

3.4.6  

die zentrale Bereitstellung digitaler Kommunikationswerkzeuge, wie zum Beispiel des elektronischen Vorgangsbearbeitungssystems Fabasoft eGov-Suite Bayern oder eines zentralen Intranets für Verwaltungsinformationen sowie der Aufbau eines Wissensmanagements für die Verwaltung einschließlich der Verfahrenskoordination,

3.4.7  

die zentrale Bereitstellung einer Kunstversicherung für Dauerleihnahmen der Museen und Sammlungen (Generalversicherung) einschließlich der Verfahrenskoordination,

3.4.8  

die strategische Weiterentwicklung des Verwaltungsbereichs, insbesondere
a)
die Erarbeitung und Fortschreibung strategischer Ziele und Rahmenbedingungen (strategische Planung bzw. Entwicklungsplanung) und deren Umsetzung im zugewiesenen Aufgabenbereich,
b)
die Erarbeitung und Fortschreibung einer gemeinsamen, mit den Museen und Sammlungen abgestimmten Gesamtstrategie für den Verwaltungsbereich,

3.4.9  

in Angelegenheiten der Informationssicherheit die Aufgaben der verantwortlichen Stelle im Sinne der Nrn. 2.2.3 und 2.2.4 der Richtlinie zur Informationssicherheitsorganisation im Geschäftsbereichs des Staatsministeriums vom 1. August 2024, Version 2.0 (Schreiben des Staatsministeriums vom 21. Oktober 2024, Az. Z.5-M7265/1/36) anstelle der Zentralen Dienste der Staatlichen Museen und Sammlungen.

3.5   Projektgruppe Reorganisation der Verwaltung, Übertragung weiterer Aufgaben

3.5.1  

1Die Projektgruppe zur Reorganisation der Verwaltung setzt ihre Arbeit fort. 2Die Übertragung weiterer zentraler Aufgaben und Dienstleistungen auf die Museumsagentur erfolgt stufenweise entsprechend dem Projektfortschritt.

3.5.2  

Darüber hinaus kann das Staatsministerium weitere Aufgaben auf die Museumsagentur übertragen.

3.5.3  

1Daueraufgaben werden in dieser Grundordnung festgelegt. 2Soweit sich die Zuständigkeit der Museumsagentur für die neue Aufgabe unmittelbar aus einer anderen Rechts- oder Verwaltungsvorschrift ergibt, erfolgt eine Ergänzung des Aufgabenkatalogs mit der nächsten Fortschreibung der Grundordnung.