5.
Organisation und Leitung
5.1
Behördenaufbau
5.1.1
Die Museumsagentur gliedert sich in fünf Referate: Juristisches Referat, Haushaltsreferat, Personalreferat, Referat für Provenienzforschung und Referat für Informations- und Kommunikationstechnik.
5.1.2
Die vom Freistaat Bayern für die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 6 der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Landeshauptstadt München vom 8. November 2018 bei der Direktion der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen eingerichtete Geschäftsstelle Kunstareal München sowie das Kompetenzcluster Digitalisierung im Kulturbereich (Fokus Museum) werden organisatorisch der Museumsagentur zugeordnet.
5.1.3
Die Einrichtung und Auflösung von Referaten bedarf der vorherigen Zustimmung des Staatsministeriums.
5.1.4
1Der organisatorische Aufbau der Museumsagentur ist in einer Organisationsübersicht (Organigramm) darzustellen. 2Das Organigramm ist dem Ministerium nach jeder Änderung zuzuleiten.
5.1.5
1Die sachliche Zuständigkeit der Referate, deren Leitung und Stellvertretung sowie die Zuordnung des Personals regelt die Behördenleitung im Geschäftsverteilungsplan. 2Der Geschäftsverteilungsplan bedarf vor der erstmaligen Einführung der Zustimmung des Staatsministeriums. 3Wesentliche Änderungen des Geschäftsverteilungsplans sind dem Staatsministerium mitzuteilen.
5.1.6
1Für die Gestaltung des internen Dienstbetriebes und der Geschäftsabläufe sind die für staatliche Behörden geltenden einschlägigen Regelungen und sonstigen verwaltungsinternen Vorschriften, insbesondere die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) vom 12. Dezember 2000 (GVBI S. 873; 2001 S. 28, BayRS 200-21-I) in der jeweils geltenden Fassung, maßgebend. 2Die Behördenleitung kann ergänzende Regelungen in einer Geschäftsordnung für die Museumsagentur erlassen. 3Diese bedarf vor der erstmaligen Einführung der Zustimmung des Staatsministeriums.
5.2
Behördenleitung
5.2.1
1Das Staatsministerium bestellt die Behördenleitung. 2Diese führt die Amtsbezeichnung „Leiterin/Leiter der Staatlichen Museumsagentur Bayern (Museumsagentur)“.
5.2.2
1Die Behördenleitung leitet die Museumsagentur und vertritt sie nach außen. 2Sie pflegt im Rahmen der Aufgaben der Museumsagentur die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einrichtungen, insbesondere mit den Museen und Sammlungen und sorgt für die Einhaltung dieser Grundordnung. 3Die Zusammenarbeit der Behördenleitung mit der Direktorenkonferenz und dem IT-Beirat der Staatlichen Museen und Sammlungen bestimmt sich nach deren Geschäftsordnungen.
5.2.3
Die Behördenleitung ist Dienstvorgesetzte des Personals der Museumsagentur im Sinne des Beamtenrechts und Vorgesetzte der Referatsleitungen sowie des ihr unmittelbar unterstellten Personals.
5.2.4
Die Behördenleitung ist innerhalb ihres Aufgabengebietes berechtigt, den Freistaat Bayern rechtsgeschäftlich zu vertreten und die Bewirtschaftungsbefugnis i.S.d. VV Nr. 2.1 zu Art. 34 BayHO auszuüben.
5.2.5
Die Behördenleitung bestellt nach vorheriger Zustimmung des Staatsministeriums ihre Stellvertretung.