Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2030

2.   Behördenstruktur

Als staatliche Behörden unterstehen die Museen und Sammlungen sowie die Museumsagentur unmittelbar dem Staatsministerium; dieses ist Oberste Dienstbehörde im Sinne der jeweiligen gesetzlichen und sonstigen Vorschriften.