Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 31. März 2021 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über das Verwaltungsverfahren bei der Inanspruchnahme des Entschädigungsfonds nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler vom 11. Juli 2019 (BayMBl. Nr. 282) außer Kraft.