Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

4. Datenschutz

Das Landesamt für Denkmalpflege ist zuständig für die Wahrnehmung der Informationspflicht nach Art. 13 und Art. 14 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sowie für die Erfüllung der Rechte der Betroffenen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung.