Inhalt

Aussond-Bek-VS
Text gilt ab: 01.01.2002

3.   Zuständigkeit

3.1  

Die Staatlichen Archive Bayerns unterhalten beim Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München ein VS-Archiv.

3.2  

Das VS-Archiv hat die Aufgabe, archivwürdige (Art. 2 Abs. 2 BayArchivG) Sicherheitsakten und VS der Geheimhaltungsgrade STRENG GEHEIM, GEHEIM und VS-VERTRAULICH, die von den staatlichen Stellen nicht mehr benötigt werden, bis zur Aufhebung der VS-Einstufung (§ 9 Abs. l VS-Anweisung) aufzubewahren. Anschließend wird das Archivgut von den gemäß Nr. 3 der Aussonderungsbekanntmachung zuständigen Archiven übernommen.