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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für die Aussonderung, Anbietung und Übernahme von Verschlusssachen
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1. Geltungsbereich
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2. Geltung der Verschlusssachenanweisung
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3. Zuständigkeit
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4. Aussonderung und Anbietung
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5. Aufhebung der VS-Einstufung
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6. Anbietungs- und Übernahmeverfahren
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7. Nachweis der VS
7.1
7.2
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8. VS des Geheimhaltungsgrades STRENG GEHEIM
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9. Bearbeitung der VS durch das VS-Archiv
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10. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Anlage
Inhalt
Aussond-Bek-VS
Text gilt ab: 01.01.2002
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7.
Nachweis der VS
7.1
Die an das VS-Archiv abgegebenen VS sind bis zur Aufhebung der VS-Einstufung bei der abgebenden Stelle nachzuweisen (Einzelnachweis).
7.2
Das VS-Archiv weist die Schriftguteinheiten anhand der Abgabeverzeichnisse nach.