Inhalt
3.
Zuständigkeit
3.1
Die Staatlichen Archive Bayerns unterhalten beim Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München ein VS-Archiv.
3.2
Das VS-Archiv hat die Aufgabe, archivwürdige (Art. 2 Abs. 2 BayArchivG) Sicherheitsakten und VS der Geheimhaltungsgrade STRENG GEHEIM, GEHEIM und VS-VERTRAULICH, die von den staatlichen Stellen nicht mehr benötigt werden, bis zur Aufhebung der VS-Einstufung (§ 9 Abs. l VS-Anweisung) aufzubewahren. Anschließend wird das Archivgut von den gemäß Nr. 3 der Aussonderungsbekanntmachung zuständigen Archiven übernommen.