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Richtlinie für die Gewährung von Unterstützungsmaßnahmen des Freistaats Bayern für die von der Energiekrise betroffenen Einrichtungen der Erwachsenenbildung, der Erinnerungskultur, der Jugendkunstschulen und der Kulturpädagogischen Einrichtungen sowie der Mittagsbetreuung im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 6. April 2023, Az. VII.5-M2100/104/14
(BayMBl. Nr. 175)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie für die Gewährung von Unterstützungsmaßnahmen des Freistaats Bayern für die von der Energiekrise betroffenen Einrichtungen der Erwachsenenbildung, der Erinnerungskultur, der Jugendkunstschulen und der Kulturpädagogischen Einrichtungen sowie der Mittagsbetreuung im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. April 2023 (BayMBl. Nr. 175)
1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe
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des Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO), sowie der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften,
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dieser Richtlinie sowie
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ergänzender Vollzugsbestimmungen
finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus geförderte Einrichtungen der Erwachsenenbildung, der Erinnerungskultur, der Jugendkunstschulen und der kulturpädagogischen Einrichtungen sowie Einrichtungen der Mittagsbetreuung, die in ihrer Existenz gefährdet sind. 2Die Unterstützungsmaßnahme erfolgt als Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.