Inhalt

4. Erwerb der Anerkennung als Erzieher

Um die staatliche Anerkennung als Erzieher und damit die Berechtigung zu erhalten, in allen sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern als pädagogische Fachkraft tätig sein zu können, müssen Personen mit in Nrn. 2 und 3.3 genannten Zeugnissen erfolgreich eine Anpassungsfortbildung1 absolvieren. Freundschaftspionierleiter ohne Lehrbefähigung können zu der Anpassungsfortbildung nicht zugelassen werden.

4.1 Dauer

Die Anpassungsfortbildung dauert ein Jahr, für Bewerber mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufspraxis ein halbes Jahr.

4.2 Organisation

Die Anpassungsfortbildung besteht aus
einer einjährigen beziehungsweise halbjährigen (sozial-)pädagogischen Tätigkeit in mindestens einem anderen Tätigkeitsfeld als dem der grundständigen Ausbildung,
einem Unterricht von 140 Stunden je Halbjahr an einer Fachakademie für Sozialpädagogik, davon 100 Stunden fachtheoretischer Unterricht und 40 Stunden fachpraktischer Unterricht sowie
einem Kolloquium.
Der schulische Teil der Fortbildung soll in Lehrgangsgruppen mit 16 bis 24 Bewerbern durchgeführt werden. Dieser Teil der Fortbildung beginnt – je nach Bedarf – jeweils im Oktober und im Februar. Anmeldungen sind bis spätestens 1. Juli beziehungsweise 15. November an eine der in Nr. 4.3 genannten Fachakademien für Sozialpädagogik zu richten. Der Anmeldung sind beizufügen
ein Lebenslauf
eine amtlich beglaubigte Ablichtung des Abschlusszeugnisses der Fachschule
gegebenenfalls der Nachweis über eine mindestens dreijährige Berufspraxis
eine Bestätigung des Trägers der Einrichtung, in der der praktische Teil der Anpassungsfortbildung durchgeführt werden soll oder durchgeführt wurde, über die (voraussichtliche) Dauer der Tätigkeit
eine formlose Erklärung, dass eine Bewertung bisher in keinem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland beantragt wurde.
Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in eine Lehrgangsgruppe zum gewünschten Zeitpunkt und an der gewählten Fachakademie. Übersteigt die Zahl der Bewerber die Lehrgangskapazität der Schule oder kann eine Lehrgangsgruppe nicht geführt werden, entscheidet die Fachakademie über die Zulassung der bei ihr gemeldeten Bewerber nach dem Grad der mit der Nichtzulassung verbundenen Härte. Gegebenenfalls weist sie Bewerber einer anderen Fachakademie zu.

4.3 Zuständige Fachakademie für Sozialpädagogik2

4.4 Inhalte des Unterrichts an der Fachakademie

In der Fachtheorie sind fächerübergreifend ausgewählte Lernziele und Lerninhalte der Erzieherausbildung zu vermitteln. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, in allen sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern als pädagogische Fachkraft zu arbeiten. Es soll Verständnis gewonnen werden für die Familienorientierung, Familienergänzung und Einbindung der sozialpädagogischen Arbeit in das soziale Umfeld. Aspekte der Kreativität, Umwelterziehung und Elternarbeit, religionspädagogische/ethische Fragestellungen sowie das Erzieherverhalten in pädagogisch offenen Situationen sind von besonderer Bedeutung. Die Lernbereiche sind für Teilnehmer mit mindestens 3jähriger Berufspraxis auf ein halbes Jahr zusammenzufassen. Dem Einbringen von Berufserfahrung und dem Selbststudium kommt hierbei vermehrte Bedeutung zu.
Fachtheorie
Pädagogik
Einsicht in den Zusammenhang von Erziehungszielen, Erziehungsmaßnahmen, Erzieherverhalten und komplexen Bedingungen undFähigkeit, das eigene Verhalten zu reflektieren
Einsicht in die Zielgerichtetheit der Erziehung
sowie
Fähigkeit und Bereitschaft, Entscheidungen für das pädagogische Handeln von Zielstellungen abzuleiten
Einsicht in die Bedeutung von Erziehung als sozialem Lernen für die Entwicklung der Persönlichkeit
Psychologie
Einblick in tiefenpsychologische Sichtweisen
Einsicht in Bedingungen, Prozesse und Erscheinungen der menschlichen Entwicklung und Bewusstsein von der Wechselwirkung zwischen Erziehung und Entwicklung
Einsicht in die Bedeutung der Kommunikation für die Entstehung und Veränderung zwischenmenschlicher Beziehungen
Soziologie/Sozialkunde
Gesamtgesellschaftliche und politische Zusammenhänge
Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland
Familie und Sozialisation
Heilpädagogik
Verständnis für Eigenart und Eigenwert gestörter und behinderter Menschen sowie deren Stellung in der Gesellschaft
Verständnis der besonderen Probleme bei der Sozialisation von Verhaltensgestörten
Einblick in Grundprobleme und Aufgabenbereiche der Heilpädagogik
Biologie mit Gesundheitserziehung
Einsicht in Umweltprobleme
Bereitschaft zu gesundheits- und umweltbewusstem Handeln
Jugendliteratur/Medien
Überblick über aktuelle Medien und ihre sozialpädagogische Bedeutung
Bewusstsein der Bedeutung von Jugendliteratur
Rechtskunde
Grundlagen des Rechts
Rechtsstellung des Minderjährigen in der Gesellschaft und in der Familie
Jugendschutz, Jugendstrafrecht
Bayerisches Kindergartengesetz
Kinder- und Jugendhilfe
Aufsichtspflicht
Erzieher als Arbeitnehmer
Datenschutz
Religionspädagogik/Ethik
Bewusstsein der Bedeutung religiöser und ethischer Erziehung
Praxis- und Methodenlehre/Sozialpäd. Praxis (= fachpraktischer Unterricht)
Überblick über alle sozialpädagogischen Tätigkeitsfelder
Fähigkeit, Prinzipien der Gruppenpädagogik anzuwenden
Bereitschaft, eigenes erzieherisches Handeln zu reflektieren
Fähigkeit zur Teamarbeit

4.5 Kolloquium

Durch das Kolloquium soll festgestellt werden, ob der Teilnehmer befähigt ist, in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieher selbstständig tätig zu sein. Das Kolloquium kann als Gruppenprüfung mit bis zu drei Teilnehmern durchgeführt werden. Die Prüfungszeit beträgt im Allgemeinen 45 Minuten je Prüfungsteilnehmer.
Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist der Leiter der Fachakademie für Sozialpädagogik oder ein vom Staatsministerium bestellter Vorsitzender. Mitglieder des Prüfungsausschusses sind die Lehrkräfte, die den Unterricht erteilt haben. Der Vorsitzende kann aus den Mitgliedern des Prüfungsausschusses Unterausschüsse mit mindestens drei Prüfern bilden, von denen er einen zum Ausschussvorsitzenden bestimmt. Über Verlauf und Ergebnis des Kolloquiums wird eine Niederschrift gefertigt. Das Kolloquium wird mit „bestanden “ oder „nicht bestanden “ bewertet. Das Kolloquium ist bestanden, wenn die Leistungen in Fachtheorie und in Fragestellungen aus der Praxis- und Methodenlehre mindestens ausreichend waren. Ist die Prüfung nicht bestanden, sind dem Teilnehmer die wesentlichen Gründe hierfür schriftlich mitzuteilen.
Ist das Kolloquium nicht bestanden, kann es nur einmal und frühestens nach einem halben Jahr wiederholt werden. Der Prüfungsausschuss bestimmt, in welchem Umfang der praktische Teil der Anpassungsfortbildung zu wiederholen ist.
Von der Teilnahme am Kolloquium ist ausgeschlossen, wer weniger als zehn beziehungsweise fünf volle Kalendermonate des praktischen Teils der Anpassungsfortbildung abgeleistet hat.

4.6 Staatliche Anerkennung

Die staatliche Anerkennung als Erzieher erhält, wer sich in der praktischen Arbeit bewährt, das Kolloquium bestanden und die Eignung zum Erzieherberuf nachgewiesen hat. Der Schule ist über die berufspraktische Tätigkeit der Anpassungsfortbildung ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vorzulegen. Für Bewerber, die sich in der praktischen Arbeit nicht bewährt haben, bestimmt die Fachakademie die Dauer der noch abzuleistenden Berufspraxis. Die Gleichwertigkeitsanerkennung erfolgt nach folgendem Muster:
Name der Schule
Bescheinigung
Aufgrund des am…………….an der Fachakademie für Sozialpädagogik…………………………………
erfolgreich abgelegten Kolloquiums wird der von Herrn/Frau………………………………………………
geboren am……..……..in…..…………………..……………………………………………………………...
an………………………………………………………………………………………...erworbene Abschluss
als………………………………………………………………………………………...in Verbindung mit der
nachgewiesenen beruflichen Tätigkeit als gleichwertig der Ausbildung zum staatlich anerkannten
Erzieher/zur staatlich anerkannten Erzieherin anerkannt.
Diese Bescheinigung gilt nur in Verbindung mit dem o. g. Abschlusszeugnis.
……………………, den
Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses1)
Schulleiter/in
1) Nur wenn ein Prüfungsausschussvorsitzender vom Staatsministerium bestellt wurde.

1 [Amtl. Anm.:] Nichtamtliche Anmerkung: Stand: 26. November 2004: In Bayern werden keine Anpassungsfortbildungen mehr durchgeführt.
2 [Amtl. Anm.:] Nichtamtliche Anmerkung: Stand: 26. November 2004: Vom Abdruck wird abgesehen, weil in Bayern keine Anpassungsfortbildungen mehr durchgeführt werden.